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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Henze, Schillerstraße 7, 02977 Hoyerswerda   1. Geltungsbereich  1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der „Pension Henze“. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.  1.2. Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen finden Anwendung, sobald eine mündliche (telefonisch) oder schriftliche (per Fax, E-Mail) Buchung stattfindet.  1.3. Der Gast ist verpflichtet, seinen vollständigen Namen, seine Adresse und eine Telefonnummer anzugeben und bei Anreise einen Meldeschein für Beherbergungsstätten auszufüllen.  2. Vertragsabschluss, Vertragspartner  2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension Henze kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen.  2.2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern, hiernach kommt es ebenfalls zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages.  2.3. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.  2.4. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.  3. Leistungen, Preise, Zahlungen  3.1. Die Pension Henze ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.   3.2. Abstellplätze für Autos vor dem Haus, Abstellplätze für Motorräder und Fahrräder auf dem Hof der Pension stehen dem Gast kostenfrei, jedoch nur für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung. Die Pension Henze schließt jedoch jegliche Haftung für entstandene Schäden oder Diebstahl aus.  3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Pension ist berechtigt den vereinbarten Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer wünscht, und die Pension diesen Wünschen zustimmt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (mündliche oder schriftliche Buchung) und Vertragserfüllung (Anreise) 4 Monate und erhöht sich der von der Pension Henze allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.  3.4. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Anreise in bar zu zahlen. Schecks, EC- und Kreditkarten können aus technischen Gründen nicht akzeptiert werden.  3.5. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist eine Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension Henze ohne Zahlungsziel sind sofort und ohne Abzug fällig. Rechnungen mit Zahlungsziel sind bis zum genannten Zeitpunkt ebenfalls ohne jeglichen Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension Henze berechtigt, Mahngebühren je nach Mahnstufe in Höhe von mindestens 5,00 € zu berechnen.  3.6. Frühstück wird werktags im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr und an Wochenenden bzw. Feiertagen im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr angeboten.  4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, vorzeitige Abreise)  4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension Henze geschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf der mündlichen bzw. schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.  Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.  4.2. Bei einer früheren Abreise durch den Gast (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte vereinbarte Rechnungsbetrag fällig.  4.3. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:  · bis 14 Tage vor Anreisetermin		keine Kosten · bis 07 Tage vor Anreisetermin		50% des vereinbarten  Gesamtbetrages · bis 02 Tage vor Anreisetermin		75% des vereinbarten  Gesamtbetrages · bei Nichtanreise				100% des vereinbarten  Gesamtbetrages   5. Rücktritt der Pension  5.1. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten  · falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.  · falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden.  · falls die Pension begründeten Anlass zur der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der Pensionsleistung den reibungslosen  Geschäfts-betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlich-keit gefährden kann.  · falls Zahlungsverzug besteht und die Pension berechtigten Zweifel hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.  · falls der Gast das Eigentum bzw. die Einrichtung zerstört und dies auf Mutwillen oder unter übermäßigem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen zurück-zuführen ist, und wenn mutwillig gegen die bestehende, ausgehangene Haus-ordnung verstoßen wird.  5.2. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, in mündlicher oder schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen. 5.3. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension hat der Gast keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.   6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe- und Rückgabe  6.1. Check In: Die Zimmer können ab 12:00 Uhr bezogen werden. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, ist dies vorher mit der Pension abzusprechen. Bei früherer Anreise kann das Gepäck zwischengelagert werden, sollte jedoch das Zimmer schon bezugsfertig sein, kann es auch eher bezogen werden, jedoch ebenfalls nur in vorheriger telefonischer Absprache.  6.2. Erfolgt keine Absprache bezüglich der Anreisezeit (laut Punkt 6.1.) ist die Pension berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20:00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. Die Stornierungskosten in Punkt 4.3. bleiben jedoch bestehen. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Über-nachtungen.  6.3. In den gesamten Zimmern ist das Rauchen laut Hausordnung grundsätzlich untersagt. Die Hausordnung wird mit Bezug des Zimmers anerkannt. Wird gegen diese verstoßen, fallen 35,00 € für eine Grundreinigung an.  6.4. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.  6.5. Check Out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen und der Zimmerschlüssel ist gemäß Hausordnung persönlich ab-zugeben. Gepäck kann ggf. kostenlos eingelagert werden. Nach 10:00 Uhr kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50% des regulären Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr sogar 100%.  7. Haftung  7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension Henze für die von ihm verursachten Schäden.  7.2. Die Pension haftet gegenüber dem Gast oder dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung bzw. die Erfüllung des Vertrages infolge von höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in solchen Fällen um eine andere Beschaffung gleichwertiger Leistungen.  7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension Henze bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.  7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.   7.5. Soweit der Gast von den eingeschränkten Parkmöglichkeiten vor der Pension bzw. auf dem Hof der Pension Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge (Autos, Motorräder oder Fahrräder) und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  7.6. Weckaufträge, Nachrichten- Post- und Warensendungen gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, werden diese mit größter Sorgfalt aus-geführt. Schadensersatzansprüche, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.  8. Schlussbestimmungen  8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: 02977 Hoyerswerda.  8.2. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage der Pension und hängt im Eingangsbereich der Pension zur Einsichtnahme aus.  8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be-stimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und das deutsche Recht.  Allgemeine Geschäftsbedingungen